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Meeresangeln in Norwegen - Regeln für ausländische Besucher

Einige der küstennahen Fischbestände Norwegens sind gefährdet. Daher wurden einfache und effektive Regeln eingeführt, die es auch zukünftigen Generationen ermöglichen sollen, Freizeitangeln in Norwegen genießen zu können.

Sie sind herzlich willkommen, in den norwegischen Meeresgewässern zu angeln, vorausgesetzt, Sie halten sich an die folgenden einfachen Regeln:

Benutzen Sie nur handgehaltene Angelausrüstung (es ist verboten nach Arten zu fischen, die Sie legal nur mit andrer Ausrüstung als handgehaltenen Geräten angeln können).

Geschützte Arten dürfen nicht geangelt werden.

Das ganze Jahr geschützt:

  • Dornhai
  • Riesenhai
  • Heringshai
  • Blauleng
  • Hummer
  • Roter Thun / Nordatlantischer Thun
  • Seidenhai
  • Aal
  • Lippfisch
  • Kabeljau/Dorsch (im Oslofjord)

Geschützt während eines Teils des Jahres:

  • Schwarzer Heilbutt
  • Heilbutt
  • Seehase
  • Rotbarsch
  • Kabeljau/Dorsch: in 14 Gebieten entlang der Skagerrakküste östlich von Lindesnes, im Oslofjord und bis zur Grenze zu Schweden vom 1. Januar bis 30. April.

Befolgen Sie die Regelungen zur Mindestgröße des gefangenen Fisches.

Es ist illegal Ihren Fang zu verkaufen.

Sie müssen während des Angelns einen Mindestabstand von 100 Metern zur nächstgelegen Fischzuchtanlage einhalten. Aller Bootsverkehr muss einen Abstand von mindestens 20m zur Anlage und deren Vertäuung einhalten.

Registrierte touristische Fischereibetriebe sind verpflichtet, den gemachten Fang den Fischereibehörden zu melden. Bitte wenden Sie sich an Ihr Betrieb, um Ihren Fang dort zu melden.

Heilbutte mit über 2m Länge müssen ins Meer zurückgesetzt werden.

Touristen dürfen sich nicht eigenständig am Fang von Königskrabben beteiligen, einigen Angeltourismusbetrieben in der Finnmark wurde jedoch eine gewisse Fangquote zugeteilt.

Grundsätzlich haben Touristen nicht die Möglichkeit direkt am Fang von Königskrabben teilzunehmen. Eine Ausnahme stellt eine beschränkte Quote dar, die der Touristenbranche im Bezirk Finnmark zugeteilt worden ist.
 teilnehmen.

Sind Sie am Königskrabbenfang bzw. der Seehundjagd interessiert, bitten wir Sie, sich bei Ihrem Veranstalter in Norwegen/Ihrer Unterkunft zu erkundigen, um in Erfahrung zu bringen, ob diese(r) die notwendigen Quoten und Zulassungen besitzt.

Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Fisch und Fischprodukte nur noch aus Norwegen ausgeführt werden, wenn sie unter der Kontrolle eines registrierten Angelcamps geangelt wurden. Das Limit vom 18 Kilo Fisch oder Fischprodukten kann zweimal im Jahr ausgenutzt werden. Lesen Sie hier mehr über Exportquoten.

Bitte respektieren Sie die Natur und hinterlassen Sie keinen Abfall. Tragen Sie immer eine Rettungsweste, wenn Sie auf dem Meer unterwegs sind und achten Sie auf das Wetter – es kann sich schnell ändern.